Brauchen wir einen AV-Vertrag mit astendo?
Frage in Langform:
"Aufgrund der rechtlichen Veränderungen im Bereich Datenschutz haben wir die Auflage mit datenverarbeitenden Auftragnehmern eine Datenschutzvereinbarung abzuschließen. Insofern durch den Eventmanager Daten unserer Veranstaltungsteilnehmer*innen verarbeitet werden und beispielswese in die Webextension hochgeladen werden, denke ich, dass das auf astendo zutrifft. Allerdings bin ich mir nicht 100% sicher, ob ein Vertragsverhältnis zwischen %Kunde% und astendo das erforderlich macht."
Antwort:
Einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AV-Vertrag) muss nach DSGVO jedes Unternehmen abschließen, das personenbezogene Daten im Auftrag – also von einem Dienstleister verarbeiten lässt. Unter dem Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) war dieses Dokument die Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung (oder ADV-Vertrag). Die einzelnen Rechte und Pflichten beider Parteien bei der Auftragsverarbeitung regelt Artikel 28 DSGVO - diese Mindestanforderungen sind zwingender Vertragsbestandteil.
Wenn Ihre WebExtension bei astendo gehostet wird, findet dort eine Auftragsverarbeitung statt. Ja, Sie brauchen dann einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AV-Vertrag).
Wenn Sie von den Kolleg*innen vom astendo-Supportteam Hilfe benötigen, findet auch dadurch möglicherweise eine Auftragsverarbeitung statt und der AV-Vertrag wird fällig.
Dieser Service stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt diese auch nicht. Die zur Verfügung gestellten Antworten dienen lediglich als Orientierungshilfe.